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   BSG, 15.02.1978 - 3 RK 36/76   

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https://dejure.org/1978,2236
BSG, 15.02.1978 - 3 RK 36/76 (https://dejure.org/1978,2236)
BSG, Entscheidung vom 15.02.1978 - 3 RK 36/76 (https://dejure.org/1978,2236)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 1978 - 3 RK 36/76 (https://dejure.org/1978,2236)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als

    Auszug aus BSG, 15.02.1978 - 3 RK 36/76
    Damit sind - wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 - zur Veröffentlichung vorgesehen) - hier vorwiegend jene Maßnahmen ausgeschlossen, die nicht bei der Behinderung selbst, sondern bei deren Folgen auf beruflichem, gesellschaftlichem oder auch nur privatem Gebiet ansetzen.
  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 27/73

    Hilfsmittel für Behinderte und Leistungspflicht der KK

    Auszug aus BSG, 15.02.1978 - 3 RK 36/76
    Sie müssen dazu dienen, die natürlichen Funktionen eines nicht oder nicht voll funktionsfähigen Körperorgans zu ersetzen oder zu ergänzen (BSGE 37 138, 141 = SozR 2200 § 187 Nr. 1).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines

    Die Rechtsprechung hat Mittel, die nicht unmittelbar an der Behinderung ansetzen, sondern in erster Linie bei deren Folgen auf beruflichem oder gesellschaftlichem Gebiet sowie bei Freizeitbetätigungen, nicht als Hilfsmittel der GKV anerkannt und insoweit zwischen Hilfsmitteln der GKV und solchen der Eingliederungshilfe nach den §§ 39 ff BSHG unterschieden (BSG SozR 2200 § 187 Nr. 1 - elektrische Schreibmaschine bei einer Phokomelie der oberen Gliedmaßen; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 5 - Blindenschrift-Schreibmaschine).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Die Rechtsprechung hat zwar Hilfsmittel, die nicht unmittelbar an der Behinderung ansetzen, sondern bei deren Folgen auf beruflichem, gesellschaftlichem oder auch nur privaten Gebiet, nicht als Hilfsmittel der KV anerkannt und insoweit zwischen Hilfsmitteln der KV und solchen der Eingliederungshilfe unterschieden (BSG SozR 2200 § 187 Nr. 1 , BSG SozR 2200 § 182b Nr. 5 ).
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 10/00 R

    Notebook kein Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Die Rechtsprechung hat Hilfsmittel, die nicht unmittelbar an der Behinderung ansetzen, sondern bei deren Folgen auf beruflichem oder gesellschaftlichem Gebiet sowie bei Freizeitbetätigungen, nicht als Hilfsmittel der KV anerkannt und insoweit zwischen Hilfsmitteln der KV und solchen der Eingliederungshilfe nach §§ 39 ff BSHG unterschieden (BSG SozR 2200 § 187 Nr. 1 - elektrische Schreibmaschine bei einer Phokomelie der oberen Gliedmaßen -, BSG SozR 2200 § 182b Nr. 5 - Blindenschrift-Schreibmaschine) sofern sie ausschließlich oder nahezu ausschließlich für eines dieser Gebiete eingesetzt werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Die Rechtsprechung hat zwar Hilfsmittel, die nicht unmittelbar an der Behinderung ansetzen, sondern bei deren Folgen auf beruflichem, gesellschaftlichem oder auch nur privatem Gebiet, nicht als Hilfsmittel der KV anerkannt und insoweit zwischen Hilfsmitteln der KV und solchen der Eingliederungshilfe unterschieden (vgl. zu einer elektrischen Schreibmaschine bei einer Phokomelie der oberen Glie DMaßen: BSG SozR 2200 § 187 Nr. 1 und zu einer Blindenschrift-Schreibmaschine: BSG SozR 2200 § 182b Nr. 5).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

    Allerdings hat die Rechtsprechung immer die Einschränkung gemacht, daß Hilfsmittel, die nicht unmittelbar an der Behinderung ansetzen, sondern bei deren Folgen auf beruflichem, gesellschaftlichem oder auch nur privatem, dh die Freizeitinteressen betreffendem Gebiet, grundsätzlich nicht als Hilfsmittel der Krankenversicherung anzuerkennen seien und insoweit zwischen Hilfsmitteln der Krankenversicherung und solchen der Eingliederungshilfe zu unterscheiden sei (vgl zu einer elektrischen Schreibmaschine bei einer Phokomelie der oberen Gliedmaßen: BSG SozR 2200 § 187 Nr. 1 und zu einer Blindenschrift-Schreibmaschine: BSG SozR 2200 § 182b Nr. 5).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Die Rechtsprechung hat Hilfsmittel, die nicht unmittelbar an der Behinderung ansetzen, sondern bei deren Folgen auf beruflichem, gesellschaftlichem oder auch nur privatem Gebiet, grundsätzlich nicht als Hilfsmittel der KV anerkannt und insoweit zwischen Hilfsmitteln der KV und solchen der Eingliederungshilfe unterschieden (BSG SozR 2200 § 187 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 5).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

    Unschädlich ist auch, daß die Braillezeile nicht unmittelbar am behinderten Körperteil (Augen) ausgleichend "ansetzt", sondern den Ausgleich auf anderem Wege - über den Tastsinn der Finger - bewirkt, weil dies nach der Rechtsprechung nur dann zum Ausschluß der Hilfsmitteleigenschaft führt, wenn der Ausgleich ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf beruflichem, gesellschaftlichem oder dem Gebiet der Freizeitbetätigung erfolgt (vgl zu einer elektrischen Schreibmaschine bei einer Phokomelie der oberen Gliedmaßen: BSG SozR 2200 § 187 Nr. 1 und zu einer Blindenschrift - Schreibmaschine: BSG SozR 2200 § 182b Nr. 5).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Die Rechtsprechung hat zwar Hilfsmittel, die nicht unmittelbar an der Behinderung ansetzen, sondern bei deren Folgen auf beruflichem, gesellschaftlichem oder auch nur privatem Gebiet nicht als Hilfsmittel der KV anerkannt und insoweit zwischen Hilfsmitteln der KV und solchen der Eingliederungshilfe unterschieden (vgl. zu einer elektrischen Schreibmaschine bei einer Phokomelie der oberen Gliedmaßen: BSG SozR 2200 § 187 Nr. 1 und zu einer Blindenschrift-Schreibmaschine: BSG SozR 2200 § 182b Nr. 5).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 4/95

    Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit bei Anspruch auf

    Die Rechtsprechung hat zwar Hilfsmittel, die nicht unmittelbar an der Behinderung ansetzen, sondern bei deren Folgen auf beruflichem, gesellschaftlichem oder auch nur privatem Gebiet nicht als Hilfsmittel der KV anerkannt und insoweit zwischen Hilfsmitteln der KV und solchen der Eingliederungshilfe unterschieden (vgl zu einer elektrischen Schreibmaschine bei einer Phokomelie der oberen Gliedmaßen: BSG SozR 2200 § 187 Nr. 1 und zu einer Blindenschrift-Schreibmaschine: BSG SozR 2200 § 182b Nr. 5).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Ausstattung eines Schülers mit

    Die Rechtsprechung hat zwar Mittel, die nicht unmittelbar an der Behinderung ansetzen, sondern bei deren Folgen auf beruflichem, gesellschaftlichem oder auch nur privatem Gebiet, nicht als Hilfsmittel der Krankenversicherung anerkannt und insoweit zwischen Hilfsmitteln der Krankenversicherung und solchen der Eingliederungshilfe unterschieden (vgl BSG SozR 2200 § 187 Nr. 1: elektrische Schreibmaschine bei einer Phokomelie der oberen Gliedmaßen; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 5: Blindenschrift-Schreibmaschine).
  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 26/78

    Automatische Toilettenanlage als Hilfsmittel iS des RVO § 182b

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 30/94

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel in der Krankenversicherung

  • BSG, 24.01.1990 - 8 RK 16/87

    Zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln bei Querschnittslähmung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2006 - L 2 KR 73/04

    Krankenversicherung

  • VG Osnabrück, 28.02.2007 - 3 A 71/06

    Beamter; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Einhandgeodreieck; Einhandlineal;

  • SG Köln, 10.04.2002 - S 5 KR 46/01

    Krankenversicherung

  • AG Frankfurt/Main, 12.05.1998 - 30 C 3218/97

    Kostenerstattung für Faxgerät

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